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Wir gratulieren dir zum Kauf deines Qualitäts-Fahrrads!

Du kannst sicher sein, dass dein Fahrrad dem neuesten technischen Stand entspricht und die Voraussetzungen für ein sicheres und unbeschwertes Fahren erfüllt. Dieses Serviceheft garantiert dafür.

Die Daten deines Fahrrades sind bereits eingetragen – ergänze dieses Service- und Garantieheft mit den nötigen Inspektionen und Wartungen um deine Ansprüche aufrecht zu erhalten.

Du kannst sicher sein, dass dein Fahrrad dem neuesten technischen Stand entspricht und die Voraussetzungen für ein sicheres und unbeschwertes Fahren erfüllt. Dein Serviceheft garantiert dafür. Die Daten deines Fahrrades sind bereits eingetragen – ergänze diese im Service- und Garantieheft mit den nötigen Inspektionen und Wartungen, um deine Ansprüche aufrecht zu erhalten.

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Wir empfehlen dringend, die Wartungsintervalle einzuhalten.

Bei Nicht-Einhaltung der Service- und Wartungsintervalle mit Bestätigung durch einen Fachhändler erlischt unsere freiwillige 10-Jahres-Garantie bei Rahmen- oder Carbonfelgenbruch und unsere freiwillige Crash-Replacement-Leistung im Schadensfalle.

Wir wünschen dir viel Spaß mit deinem 1 OF 1-Bike
Dein 1 OF 1-Team

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    VORAUSSETZUNG FÜR DIE FREIWILLIGE RAHMEN- UND CARBONFELGEN- GARANTIE BZW. CRASH-REPLACEMENT-LEISTUNG

    GARANTIE- & CRASH-REPLACEMENT-BESTIMMUNGEN

    1. 1OF1 gibt freiwillig 10 Jahre Garantie bei Bruch von 1 OF 1-Rahmen und 1OF1-Carbonfelgen aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern.
    2. 1OF1 übernimmt einmalig für deinen 1 OF 1-Rahmen (Rahmen und Gabel) oder deinen 1 OF 1-Laufradsatz 3 Jahre freiwillige „Crash-Replacement-Garantie“, auch bei Renneinsatz. Im Schadensfall bekommst du gegen einen an 1 OF 1 zu leistenden Selbstbehalt Ersatz. Der entsprechenden Selbstbehalt für dein Modell beträgt zwischen 40 % und 60 % des aktuell empfohlenen Verkaufspreises.
    3. Voraussetzung für diese freiwillige Garantie- oder Crash-Replacement-Leistung ist, dass das entsprechende Produkt innerhalb eines Monats ab Kauf unter www.1OF1.at registriert wird und die Garantie- und Crash-Replacement-Bestimmungen akzeptiert werden. Wird das Produkt nicht registriert, besteht kein Anspruch auf diese freiwillige Garantieleistung. Lackierung und Lackrisse sind ausgenommen. Diese Garantieleistung gilt nur für den Erstbesitzer und ist freiwillig.
      Es ist zwingend erforderlich dass alle Inspektionen und Wartungen laut unserem 5-Jahres-Serviceplan von einem Fachhändler durchgeführt werden und am Inspektionsplan dokumentiert und bestätigt sind.
    4. Die Beurteilung des Crash-Replacement-Schadensbildes bzw des Garantiefalles obliegt zur Gänze der Meinung von 1 OF 1. Wird entschieden, dass es sich um keinen Crash-Replacement-Schaden bzw. Garantiefall handelt, kann der Kunde dagegen keinen Einspruch erheben.
    5. Im Falle eines Mangels wird 1 OF 1 nach seiner Wahl die fehlerhaften Produkte oder Bauteile binnen einer Frist von mindestens 9 Wochen reparieren oder ersetzen.
      Der Ersatz kann auch durch ein gleichwertiges Produkt aus dem 1OF1-Sortiment erfolgen. Ist kein passendes Ersatzprodukt vorhanden, kann 1OF1 auch durch Rückzahlung des Kaufpreises den Käufer zufriedenstellen.
    6. Modifikationen an 1OF1-Produkten führen zum sofortigen Verlust der Gewährleistung und Garantie.
    7. Die Produkte bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Vorschriften, Bedienungsanleitung bzw. sonstigen Hinweisen erwartet werden kann.
    8. Im Falle eines möglichen Gewährleistungs- oder Garantiefalls kontaktiere unbedingt vorab unser Team unter office@sportzone-bikes.at, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
    9. Retoursendungen ohne vorherige Klärung mit 1OF1 sind kostenpflichtig und werden nicht akzeptiert.
    10. Im Falle einer Reparatur ist ein vollständig ausgefüllter Serviceschein, samt Kaufbeleg und defektem Produkt, an 1 OF 1 zu senden. Die Original-1OF1-Verpackung ist zu benutzen, da ansonsten keine Haftung für Transportschäden am Produkt übernommen werden kann.
    11. Folgende Mängel sind von Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen sowie Schadenersatzansprüchen ausdrücklich ausgeschlossen:
      • normaler Verschleiß von Bauteilen
        (eine Auflistung findest du in der Gebrauchsanleitung)
      • Folgeschäden durch die Verwendung nicht kompatibler Fremdprodukte
      • Folgeschäden durch fehlerhafte Pflege, Reparatur oder Modifikation
      • Folgeschäden durch der Bedienungsanleitung widersprechende Benutzung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Leichtsinn
      • Transport- und Lagerungsschäden
      • Lackierung
    12. Montage- und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von Fachpersonal (Zweiradmechanikern) durchgeführt werden.